Freiwilliger Landtausch im Wald Die Neuordnung von Waldflächen durch den Freiwilligen Landtausch ist bedarfsgerecht, schnell und kostengünstig.
Sonderförderung in der Dorferneuerung. Am 01. Juni 2010 wurde mit LMS vom 20.05.2010 AZ: E 5-E/a-7554.5-119 in der Dorferneuerung eine Sonderförderung eingeführt. Von der Möglichkeit einer erhöhten Förderung sind im Dienstgebiet des ALE Oberpfalz grundsätzlich alle Gemeinden in den Landkreisen Amberg-Sulzbach, Cham, Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth sowie einige Gemeinden im Landkreis Schwandorf (siehe LMS) betroffen. Das LMS vom 20.05.2010 AZ: E 5-E/a-7554.5-119 (Sonderförderung in der Dorferneuerung) im Anhang.